Artikel 1: Definitionen

Der Unternehmer: Camping de Zwaluw.
Der Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag über einen Ort für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen hat. Mitgestalter sind die anderen im Vertrag genannten Personen.
Drittens: jede andere Person, die nicht der Urlauber und/oder Miturlauber ist.
Ort: ein Ort für Campingausrüstung auf unserem Campingplatz, der zwischen dem Urlauber und dem Unternehmer vereinbart wurde.
Campingausrüstung: Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil, Faltcamper etc.
Die Vereinbarung: Die Vereinbarung zwischen dem Urlauber und dem Unternehmer über das Recht, einen Ort gegen eine im Voraus vereinbarte Gebühr und einen bestimmten Zeitraum zu nutzen.
Informationen: schriftliche oder elektronische Daten über die Nutzung des Stellplatzes, die Campingausrüstung, die Einrichtungen und die Regeln des Campingplatzes de Zwaluw
Stornierung: schriftliche Stornierung des Vertrages durch den Urlauber vor Beginn des Aufenthalts.
Rückerstattungen laufen immer über Ihre Reiserücktrittsversicherung
Hausordnung: die schriftliche Ordnung mit den Regeln für die Nutzung des Geländes und der Einrichtungen.

Artikel 2: Dauer der Vereinbarung

Der Vertrag erlischt von Rechts wegen nach Ablauf der vereinbarten Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Am Abreisetag bitten wir Sie, das Gelände bis 11:00 Uhr zu verlassen.

Artikel 3: Preis und Preisänderungen

Der Preis wird auf der Grundlage der vom Unternehmer erstellten Preisliste vereinbart. Entstehen nach Erstellung der Preisliste Mehrkosten durch eine Erhöhung staatlicher Abgaben, können diese Mehrkosten auch nach Vertragsabschluss an den Urlauber weiterberechnet werden (z.B. Mehrwertsteuer und Kurtaxe).

Artikel 4: Zahlung

  1. Der Urlauber muss die Zahlung in Euro leisten, wenn die Reservierung akzeptiert wird, 50 % innerhalb von zwei Tagen (100% für Reservierungen bis zu € 200,-), der Rest an dem auf der Reservierung angegebenen Datum.
  2. 2a. Erfolgt die Buchung mehr als sechs Wochen vor dem Ankunftstag und kommt der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht oder nicht ordnungsgemäß innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach schriftlicher Mahnung nach, so ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
    2b. Wenn die Buchung sechs Wochen oder weniger vor dem Ankunftsdatum erfolgt ist und der Urlauber seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß nachgekommen ist, wird der Vertrag von Rechts wegen aufgelöst, wobei der Urlauber dem Unternehmer eine Gebühr gemäß Artikel 6 Absatz 1.
  3. Ist der Unternehmer am Anreisetag nicht im Besitz des fälligen Gesamtbetrages, verpflichtet sich der Urlauber, den vereinbarten Betrag vor Antritt des Platzes vollständig zu zahlen, andernfalls ist der Unternehmer berechtigt, dem Urlauber Zugang zum Gelände zu gewähren , unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
  4. Wenn der Urlauber den Vertrag verlängern möchte, muss der Urlauber die Zahlung an den Unternehmer vor Beginn der Verlängerung geleistet haben.
  5. Die dem Unternehmer nach Inverzugsetzung angemessen entstandenen außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Urlaubers. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Gesamtbetrages werden nach schriftlicher Aufforderung Zinsen in Höhe von 5 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag berechnet.

Artikel 5: An- und Abreise

  1. Der Urlauber ist verpflichtet, dem Unternehmer auf Verlangen einen gültigen Identitätsnachweis zur Einsichtnahme durch sich selbst, seine Miturlauber und den Dritten vorzulegen. Der Unternehmer hat das Recht, eine Kopie des Identitätsnachweises anzufertigen und in seiner Verwaltung aufzubewahren.
  2. Bei Ankunft auf dem Campingplatz, ab 12:00 Uhr (bei Mietobjekten ist dies 15:00 Uhr) des ersten Vertragstages, müssen sich der Urlauber, der Mitreisende und der Dritte beim Campingplatz melden Rezeption. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn Sie den Campingplatz am letzten Tag der Vereinbarung vor 11:00 Uhr verlassen, es sei denn, der Urlauber, Mitreisende oder Dritte beabsichtigt, am selben Tag auf den Campingplatz zurückzukehren.Dies ist nur möglich, wenn dies der Fall ist erfolgt im Voraus, wurde an der Rezeption angefragt und schriftlich festgehalten.
  3. Erfolgt die Anreise außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption, muss die Anreise am nächsten Tag, an dem die Rezeption geöffnet ist, gemeldet werden. Erfolgt die Abreise außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption, muss die Abreise am Tag vor der Abreise, an dem die Rezeption geöffnet ist, angekündigt werden.
  4. Die Öffnungszeiten der Rezeption werden vom Unternehmer festgelegt und in geeigneter Weise bekannt gegeben.
  5. Der Unternehmer kann Urlaubern mit festem Aufenthaltsort eine Befreiung von der Verpflichtung nach Artikel 5.2 und 5.3 gewähren.

Artikel 6: Verspätete Ankunft und vorzeitige Abreise

Der Urlauber schuldet den vollen Preis für die Vereinbarung für den gesamten vereinbarten Zeitraum. Bei ein Monatarrangement verfällt das Arrangement und es wird der normale Nachttarif berechnet.

Artikel 7: Stornierung

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, damit im Falle einer Stornierung oder vorzeitigen Abreise die Kosten bei Ihrer Versicherung geltend gemacht werden können.

Im Falle einer Stornierung innerhalb von 6 Wochen vor der Ankunft zahlt der Urlauber 100% des Vertrages. Im Falle einer Stornierung mehr als 6 Wochen vor der Ankunft zahlt der Urlauber 50% des Vertrags. Die Rückerstattung erfolgt immer über Ihre eigene Versicherung!

 

Artikel 8: Nutzung durch Dritte

Die Nutzung einer Campingausrüstung und/oder eines dazugehörigen Geländes durch Dritte ist nur gestattet, wenn der Unternehmer hierzu eine schriftliche Genehmigung erteilt hat. An die erteilte Erlaubnis können Bedingungen geknüpft werden, die dann vorher schriftlich festgelegt werden müssen.

Artikel 9: Vorzeitige Vertragsauflösung durch den Unternehmer und Zwangsräumung

Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen: – wenn der Urlauber, Miturlauber und/oder Dritte den Verpflichtungen aus dem Vertrag, der Hausordnung und/oder behördlichen Vorschriften nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, trotz vorheriger mündlicher und/oder schriftlicher Abmahnung oder in einem solchen Umfang nachkommen, dass nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness der
Dem Unternehmer ist eine Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten. – wenn der Urlauber, Miturlauber trotz vorheriger mündlicher und/oder schriftlicher Abmahnung den Unternehmer und/oder die anderen Urlauber belästigt oder die gute Atmosphäre auf oder in unmittelbarer Nähe des Campingplatzes stört. – wenn der Urlauber trotz vorheriger mündlicher und/oder schriftlicher Abmahnung durch die Nutzung des Platzes und/oder seiner Campingausrüstung gegen den Zweck des Platzes verstößt. – wenn die Campingausrüstung nicht den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Standards entspricht. – Diebstahl, Vandalismus, Aggression, Drogenkonsum, missbräuchliche Äußerungen der Rasse, der Natur oder des Glaubens sind unter anderem Gründe für die sofortige Entfernung vom Campingplatz.
Wünscht der Unternehmer eine vorzeitige Kündigung und Räumung, muss er dies dem Urlauber durch persönliche Übergabe eines Schreibens mitteilen. In dringenden Fällen kann auf das Schreiben verzichtet werden und eine persönliche mündliche Mitteilung genügt. Nach der Stornierung hat der Urlauber dafür zu sorgen, dass sein Platz und/oder seine Campingausrüstung so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von 4 Stunden, geräumt und der Platz verlassen wird. Wenn der Urlauber seinen Platz nicht räumt, ist der Unternehmer berechtigt, den Platz gemäß Artikel 11.2 zu räumen. Der Urlauber hat wegen der vorzeitigen Beendigung des Vertrages grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung der Zahlung.

Artikel 10: Räumung

Bei Beendigung des Vertrages hat der Urlauber den Platz am letzten Tag des vereinbarten Zeitraums bis spätestens 11.00 Uhr leer und vollständig aufgeräumt zu übergeben.
Nimmt der Urlauber seine Campingausrüstung nicht ab, ist der Unternehmer nach schriftlicher Aufforderung und unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen ab Erhalt berechtigt, den Stellplatz auf Kosten des Urlaubers zu räumen.
Die Kosten dieser 7 Tage, die Kosten des Abbaus sowie eventuelle Lager- und/oder Deponiekosten, soweit angemessen, gehen zu Lasten des Urlaubers.

Artikel 11: Gesetze und Vorschriften

Der Urlauber stellt jederzeit sicher, dass die von ihm aufgestellte Campingausrüstung sowohl intern als auch extern alle Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllt, die von der Regierung oder vom Unternehmer im Rahmen von Umweltmaßnahmen für sein Unternehmen auferlegt werden. LPG-Anlagen sind nur zulässig, wenn sie sich in Kraftfahrzeugen befinden, die vom Rijksdienst voor het Wegverkeer zugelassen sind.

Artikel 12: Wartung und Bau

  1. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Erholungsgebiet und die zentralen Einrichtungen in einem ordentlichen Zustand zu halten.
  2. Der Urlauber ist verpflichtet, die von ihm gestellte Campingausrüstung und den dazugehörigen Stellplatz im gleichen Zustand zu halten.
  3. Dem Urlauber, Miturlaubern und/oder Dritten ist es nicht gestattet, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu beschneiden, Antennen aufzustellen, Zäune und Zäune zu errichten oder Bauwerke oder sonstige Einrichtungen jeglicher Art zu errichten. auf, unter oder um die Campingausrüstung herum ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmers.

Artikel 13: Haftung

  1. Der Unternehmer haftet nicht für einen Unfall, Diebstahl oder Schaden auf seinem Gelände, es sei denn, dies ist die Folge eines Mangels, der dem Unternehmer zuzurechnen ist.
  2. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen extremer Witterungseinflüsse oder anderer Formen höherer Gewalt.
  3. Der Unternehmer haftet für Störungen in seinem Teil der Versorgungseinrichtungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen oder wenn diese Störungen im Zusammenhang mit der Leitung ab der Übergabestelle des Urlaubers stehen.
  4. Für Störungen im Versorgungsbereich haftet der Urlauber, gerechnet ab Übernahmeort, es sei denn, es liegt ein Fall höherer Gewalt vor.
  5. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von ihm selbst, den Miturlaubern und/oder Dritten verursacht wurden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber zugefügt wurden Miturlauber(n).) und/oder Dritten zugerechnet werden können.
  6. Der Unternehmer verpflichtet sich, nach Benachrichtigung durch andere Urlauber geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Artikel 14: Beschwerden

  1. Eine Beschwerde eines Urlaubers ist immer schriftlich an den Unternehmer zu richten. Die Einreichung einer Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Zahlung durch den Urlauber.
  2. Der Unternehmer wird Ihre Beschwerde prüfen und mit aller Angemessenheit und Fairness behandeln. Wenn der Urlauber damit nicht zufrieden ist, gilt niederländisches Recht.